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Edition und Bearbeitung byzantinischer Rechtsquellen

Das Mittelalter war geprägt von der bis heute nachwirkenden Trennung in einen lateinischen Westen und einen griechischen Osten. Sie betraf auch das Recht. Das justinianische Corpus Iuris Civilis, im Westen über mehrere Jahrhunderte fast vergessen, wurde im Osten noch im Rechtsunterricht des 6. Jahrhunderts mehrfach ins Griechische übersetzt. Es blieb als Grundlage der reichen und vielfältigen Rechtsliteratur des oströmischen Reichs stets präsent und wurde durch neue Gesetzgebung (Novellen) ergänzt. Den Grundstock des kanonischen Rechts bilden die Kanones der Synoden und Kirchenväter. Vor allem das Kirchenrecht strahlte auch in andere „orthodoxe“ Regionen des „Christlichen Orients“ aus.

Die Forschungsstelle verfügt über eine nahezu lückenlose Sammlung von Mikrofilmen der ca. 900 erhaltenen Handschriften. In den „Forschungen zur byzantinischen Rechtsgeschichte“ sind bisher 30 Bände erschienen - darunter die erste beiden eines Repertoriums der Handschriften des byzantinischen Rechts in gedruckter Form. Ein dritter Band ist 2017 erschienen.

Personen

  • Prof. Dr. Wolfram Brandes (Arbeitsstellenleiter/in)
  • Dr. Kiril Maksimovič (Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in)
  • Dr. Ekaterini Mitsiou (Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in)
Akronym
EBBR
Projekttyp
Edition

Ansprechpartner für das Akademienprogramm

Sebastian Zwies M.A.

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Union der deutschen Akademien der Wissenschaften
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