Hier handelt es sich um ein Wörterbuch der westgermanischen Rechtssprache, das von den Anfängen der schriftlichen Überlieferung bis etwa 1800 reicht und auf der Grundlage eines Archivs von etwa 2,5 Millionen Belegen bearbeitet wird.

Jeder Band des Deutschen Rechtswörterbuchs besteht aus 5 Doppelheften zu je 320 Spalten. Jedes Jahr erscheint ein Doppelheft. Neben den spezifisch juristischen Fachtermini wie z. B. Anwalt, Miete oder Paraphernalgut beschreibt das Deutsche Rechtswörterbuch auch ausführlich den Alltag des Rechtslebens, wie er sich in Wörtern wie Acker, Deichbank, Gichtzettel, Kuss, melken, missverstehen, Nachbarschaft oder pfleglich widerspiegelt und zeigt bei vielen allgemeinsprachlichen Wörtern ihren spezifisch juristischen Aspekt, wie das Artikelbeispiel zu Obenschwimmen zeigt.

Das Unternehmen wurde 1897 von der Preußischen Akademie der Wissenschaften gegründet und wird seit 1959 von der Heidelberger Akademie betreut.

Personen

  • Prof. Dr. Andreas Deutsch (Projektleiter/in)
Akronym
DRW
Projekttyp
Wörterbuch

Ansprechpartner für das Akademienprogramm

Sebastian Zwies M.A.

Geschäftsstelle Mainz
Union der deutschen Akademien der Wissenschaften
Geschwister-Scholl-Straße 2
55131 Mainz

Tel: 06131/218 528-17
E-Mail: sebastian.zwies@akademienunion.de